Dez
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Ehegattenunterhalt auch bei Krankheit zeitlich begrenzt
Nach einer Scheidung kann der Ehegattenunterhalt für die Ex-Frau auch bei einer ernsthaften Erkrankung der ehemaligen Partnerin zeitlich begrenzt werden. Nach der Änderung des Unterhaltsrechts gibt es die fortwährende Solidarität grundsätzlich nicht mehr. Das entschieden jetzt die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Auch bei Krankheit bestehe in der Regel keine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des Ex-Ehepartners (Az.: 6 UF 9/09). weiterlesen »