Aug

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Sparpaket trifft vor allem Alleinerziehende

Es sind mal wieder die Alleinerziehenden, die von dem Sparpaket der Bundesregierung besonders hart betroffen sind. Die geplante Streichung des Elterngeldes für Arbeitslosengeld II-Empfänger, wird fast 50.000 Alleinerziehende und knapp 85.000 Paarhaushalte treffen. So viele beziehen derzeit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Elterngeld. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.In dem Schreiben des Ministeriums an die Zeitung heißt es: “Durch Einsparungen bei den Alleinerziehenden sind (…) in der Regel Mütter betroffen.” Das Statistische Bundesamt hatte diese Woche auf die finanziellen Probleme von Alleinerziehenden aufmerksam gemacht. Durch die von der schwarz-gelben Koalition vorgesehenen Kürzungen dürfte sich die Situation von Müttern, die auf Hartz IV angewiesen sind, weiter verschlechtern.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Sparpaket zur Begrenzung der neuen Schulden von Anfang an vorgesehen, gut ein Drittel des Sparvolumens von mehr als 13 Milliarden Euro im Jahr 2011 bei den Sozialleistungen hereinzuholen. Das Sparvolumen beim Elterngeld beläuft sich insgesamt auf 600 Millionen Euro.

Durch ein vollständiges Anrechnen des Elterngeldes auf Hartz-IV-Leistungen will die Koalition allein 440 Millionen Euro sparen. Die 24 Seiten starke Antwort des Ministeriums enthält nun erstmals detaillierte Angaben, wie sich die Sparsumme aufteilt. Auffällig ist dabei, dass die Koalition Beziehern höherer Einkommen deutlich weniger zumuten will als den ärmeren Eltern.

Die Höhe des Elterngeldes, das der Staat demjenigen Elternteil zahlt, der im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig das Kind betreut, richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Es beträgt mindestens 300 Euro, auch für zuvor Nicht-Erwerbstätige, und maximal 1800 Euro pro Monat. Nach Angaben des Familienministeriums würden Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 2100 Euro lediglich mit etwa 15 Millionen Euro zu den geplanten Einsparungen beitragen.

Die fast 38.000 Mütter und Väter mit einem Nettoeinkommen von mindestens 2770 Euro hätten dagegen keine Einbußen. Sie erhalten weiter den Höchstbetrag, weil es für sie folgenlos bleibt, wenn der Staat von 2011 an nur noch 65 statt 67 Prozent des letzten Nettolohnes als Elterngeld zahlt.

Bei den Alleinerziehenden trifft die geplante Kürzung dagegen vor allem Mütter, die schon vor Bezug des Elterngeldes gar nichts oder wenig verdient haben. So beziehen von den knapp 50.000 Alleinerziehenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, nur etwa 13.000 ein Elterngeld von mehr als 300 Euro. Die Koalition will durch die Streichung den Anreiz für die Hilfebedürftigen stärken, wieder eine Arbeit aufzunehmen.


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