Feb

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Alleinerziehend und trotzdem kein Entlastungsbetrag

BundesverfassungsgerichtNormalerweise erhalten Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt allerdings nur, wenn im Haushalt des Alleinerziehenden keine weitere volljährige Person wohnt. Das muss aber nicht zwangsläufig der neue Partner sein, sondern trifft auch für eigene volljährige Kinder zu. Eine Verfassungsbeschwerde wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. 

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes sollten klären, ob alleinerziehende Mütter oder Väter den Entlastungsbetrag von 1 308 Euro im Jahr auch dann bekommen, wenn sie nicht für alle Kinder im Haushalt Anspruch auf Kindergeld haben.

Das Finanzamt hatte einer Alleinerziehenden die Steuervergünstigung versagt, weil in der Wohnung auch erwachsene Geschwister lebten, für die es kein Kindergeld mehr gab. Die Beschwerde gegen das Versagens des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende hat das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen (BVerfG, Az. 2 BvR 266/08).


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