Sep
19
Alleinerziehende erhalten Kindergartenbeiträge zusätzlich zum Unterhalt
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung wird Alleinerziehende freuen. Demnach sind die Kindergartenbeiträge nicht mehr im Kindesunterhalt enthalten sind. Daher können diese Kosten zusätzlich zum Kindesunterhalt geltend gemacht werden. Bislang wurde danach differenziert, ob es sich um einen halbtägigen Kindergartenbesuch handelt oder ob das Kind einen ganztägigen Kindergarten besucht. Bei Halbtagsplätzen war der Kindergartenbeitrag bisher im Kindesunterhalt enthalten.
Das BGH korrigierte diese Rechtsprechung jetzt (BGH XII ZR 65/07). Dem Urteil nach ist der Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf ein zu stufen und zwar unabhängig vom Umfang des Besuchs der Einrichtung. Mehrbedarf bedeutet, dass es um Ausgaben geht, die regelmäßig anfallen und das Übliche derart übersteigen, dass der Bedarf mit den Regelsätzen nicht erfasst werden kann.
