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Kinder sind Leidtragende der Unterhaltsreform
Durch das neue Unterhaltsrecht sollen geschiedene Partner dazu verpflichtet werden für sich selbst zu sorgen. Vor allem aber sollte die Reform jedoch die Rechte der Kinder stärken. Das Gegenteil ist jetzt aber jetzt der Fall. Die Leidtragenden der Reform sind die Kinder.
Musste früher der Unterhaltspflichtige oft ein Leben lang zahlen, so gilt seit der Reform das Prinzip der Eigenverantwortung. Nach der Scheidung hat jeder der Expartner für sich selbst zu sorgen. Nur, wer kleine Kinder erzieht oder zu alt oder krank zum Arbeiten ist, kann noch auf Unterhaltszahlungen vom Expartner hoffen. Reicht das Geld nicht für alle Unterhaltsberechtigten, haben jetzt die Kinder mit ihren Unterhaltsansprüchen Vorrang vor denen der Ehefrau. Mit der Reform werde das Kindeswohl gestärkt, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Koalition sei „ein großer Wurf“ gelungen.
Der ist tatsächlich gelungen, jedoch eher für den Finanzminister.Denn während der Unterhalt an die Geschiedene als „Sonderausgabe“ von der Steuer abgesetzt werden konnte, gilt dies für den Kinderunterhalt nicht.So wandert Geld in die Staatskasse, was früher den Familien und den Kindern zugute kam.
Weil das Gesetz an einigen Stellen schwammige Rechtsbegriffe verwendet, bleibt es nun den Richtern überlassen, zu entscheiden, wie lange es „billig“ ist, dass eine alleinerziehende Mutter nicht arbeiten geht und statt dessen ihr Kind betreut.Bisher konnte die alleinerziehende Mutter eines nicht ehelichen Kindes drei Jahre lang zu Hause bleiben.Sie hatte Anspruch auf sogenannten Betreuungsunterhalt. Waren die Eltern dagegen einmal verheiratet, hatte die Mutter Anspruch auf mindestens acht Jahre Betreuungsunterhalt. Erst wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt war, konnte ihr eine Vollzeitstelle zugemutet werden. Dieses sogenannte Altersphasen-Modell wurde mit der Reform abgeschafft. Jetzt gilt die Frist bis zum dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes auch für Ehefrauen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Berufstätigkeit dem Kindeswohl schadet, kann sie im Ausnahmefall auf eine längere berufliche Auszeit hoffen.
Ungeklärt ist bisheri auch, wer die Kosten für die Kinderbetreuung zahlen muss, wenn die Mutter wieder arbeiten gehen muss. Im schlimmsten Fall muss die Mutter einen Grossteil ihres Lohnes für Kita-Gebühren und Tagesmütter ausgeben.
September 6th, 2009 um 15:32
Es wird nun auch langsam Zeit, dass die Richter nach dem neuen Recht auch Recht sprechen. Meine Tochter lebt bei mir, für sie bekomme ich keinen Unterhalt, dafür darf ich für meine 2 Kinder wo bei der Mutter leben Unterhalt bezahlen, auch für die Mutter, obwohl die Kids bereits 9 und 13 sind. Wo bleibt das Recht?